Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 28. Oktober 2026
01Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Custom Automotive GmbH, Industriestraße 22, 63517 Rodenbach („wir“), und ihren Kunden über Werkleistungen – insbesondere die Beschichtung, Lackierung, Bearbeitung und Instandsetzung von Felgen und Industrieteilen (Customwheel), Lackschutzfolien, Keramikversiegelungen und Fahrzeugaufbereitung (Custom Protect).
(2) Sie gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB). Bestimmungen, die nur für Unternehmer gelten, sind als solche gekennzeichnet.
(3) Gegenüber Unternehmern gelten abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden nur, wenn wir ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Rahmen- oder Qualitätssicherungsvereinbarungen mit Unternehmern gehen diesen AGB vor. Bei laufender Geschäftsbeziehung gelten diese AGB in ihrer jeweils aktuellen Fassung auch für künftige Aufträge, ohne dass wir erneut auf sie hinweisen müssen.
(4) Für Bestellungen in unseren Onlineshops GLOSSDOC, KORNDEX und PPF WERK gelten die dort veröffentlichten Geschäftsbedingungen.
02Angebot, Kostenvoranschlag und Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend. Anfragen über das Formular auf dieser Website, per E-Mail oder Telefon sind noch kein Auftrag; Preisangaben auf Grundlage von Fotos sind Schätzungen, die wir nach Sichtung der Teile oder des Fahrzeugs bestätigen.
(2) Ein Vertrag kommt zustande, wenn wir einen Auftrag schriftlich oder in Textform bestätigen oder mit der Ausführung beginnen. Bei Verbrauchern genügt auch der unterschriebene Auftragsschein bei Übergabe der Teile oder des Fahrzeugs.
(3) Kostenvoranschläge sind unverbindlich, soweit nichts anderes vereinbart ist, und kostenlos. Aufwendige Prüfungen – etwa das Entschichten eines Musterteils oder eine Schichtdickenmessung am ganzen Fahrzeug – berechnen wir nur, wenn wir das vorher vereinbart haben; kommt es zum Auftrag, verrechnen wir diese Kosten.
(4) Zeigt sich während der Arbeit, dass der Voranschlag um mehr als 15 % überschritten wird – etwa wegen verdeckter Schäden –, informieren wir den Kunden vorher und führen die Mehrarbeit nur mit seiner Zustimmung aus.
03Leistungsumfang, Muster und Freigabe
(1) Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus der Auftragsbestätigung und – bei Unternehmern – aus der vereinbarten Spezifikation, den Zeichnungen und dem freigegebenen Muster.
(2) Ist ein Musterteil vereinbart, richtet sich die Serie nach dem vom Kunden freigegebenen Muster. Farbton, Glanzgrad und Oberflächenstruktur können technisch bedingt geringfügig von Mustern, Farbkarten oder Bildschirmdarstellungen abweichen; solche Abweichungen im Rahmen der branchenüblichen Toleranzen sind kein Mangel.
(3) Wir dürfen geeignete Verfahren und Materialien wählen, solange das vereinbarte Ergebnis erreicht wird. Vom Kunden vorgegebene Verfahren, Materialien oder Lacke verantwortet der Kunde.
(4) Wir dürfen geeignete Fachbetriebe als Unterauftragnehmer einsetzen; unsere Verantwortung gegenüber dem Kunden bleibt davon unberührt.
04Zustand der Teile und Mitwirkung des Kunden
(1) Der Kunde weist uns auf bekannte Vorschäden, frühere Reparaturen und Nachlackierungen, Schweißstellen und Besonderheiten des Werkstoffs hin. Bei Fahrzeugen halten wir den Zustand bei der Übergabe in einem Protokoll mit Fotos fest.
(2) Verborgene Vorschäden wie Haarrisse, Korrosion unter der Beschichtung, Porosität oder Materialermüdung können oft erst beim Entschichten oder Bearbeiten sichtbar werden. Stellen wir solche Schäden fest, informieren wir den Kunden und stimmen das weitere Vorgehen ab. Für die Folgen von Vorschäden, die wir nicht verursacht haben, haften wir nicht.
(3) Fahrzeuge übergibt der Kunde ohne Wertgegenstände. Für im Fahrzeug zurückgelassene Gegenstände haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, soweit sie nicht ausdrücklich in Verwahrung genommen wurden.
05Besondere Bestimmungen für Felgen
(1) Felgen übergibt der Kunde frei von Reifen, Ventilen, Gewichten und Reifendrucksensoren, soweit nichts anderes vereinbart ist. Übernehmen wir die Demontage, bauen wir Sensoren und Ventile nach Herstellervorgabe aus und wieder ein. Sensoren und Ventile sind Verschleißteile; ist ein Austausch nötig, stimmen wir ihn mit dem Kunden ab. Das Anlernen der Sensoren am Fahrzeug übernehmen wir nur, wenn es vereinbart ist.
(2) Wir setzen Felgen nur im Rahmen der geltenden Vorgaben für die Instandsetzung von Leichtmetallrädern instand. Schäden, die die Festigkeit betreffen – etwa Risse, Verformungen oder tiefe Materialabtragungen –, reparieren wir nicht durch Schweißen, Richten unter Wärme oder Auftragen von Material. Felgen, die wir nach Prüfung für nicht instandsetzbar halten, geben wir unbearbeitet zurück.
(3) Beim Entlacken, Strahlen und Glanzdrehen wird Material abgetragen. Die Bearbeitung erfolgt im technisch vertretbaren Umfang; für die Verkehrssicherheit und Zulassungsfähigkeit vorgeschädigter Felgen bleibt der Kunde verantwortlich, soweit wir sie nicht selbst verschlechtert haben.
(4) Nach der Montage der Räder sind die Radschrauben oder -muttern nach 50 bis 100 Kilometern mit dem vorgeschriebenen Anzugsmoment nachzuziehen. Montieren wir die Räder, weisen wir bei der Übergabe darauf hin.
06Besondere Bestimmungen für Lackschutzfolie, Versiegelung und Aufbereitung
(1) Lackschutzfolie und Versiegelung schützen den Lack, verbergen aber keine Schäden: Kratzer, Steinschläge, Dellen und Lackfehler bleiben darunter sichtbar und können durch den höheren Glanz deutlicher werden.
(2) Nachlackierte Teile versiegeln oder folieren wir erst, wenn der Lack vollständig ausgehärtet ist; die Wartezeit nennen wir dem Kunden nach Absprache mit dem Lackierbetrieb. Haftet ein Nach- oder Fremdlack nicht ausreichend auf dem Untergrund, kann er sich beim späteren Entfernen der Folie lösen. Dafür haften wir nicht, sofern wir die Folie fachgerecht verklebt und entfernt haben.
(3) Kleine Feuchtigkeitsbläschen und Schlieren aus der Montage bilden sich in der Regel in den ersten Wochen von selbst zurück. Vereinzelte Staubeinschlüsse, technisch bedingte Folienstöße sowie kleine Abstände an Kanten und Spaltmaßen sind kein Mangel, soweit sie branchenüblich sind und aus normalem Betrachtungsabstand nicht stören.
(4) Folierte und versiegelte Flächen dürfen in den ersten sieben Tagen nicht gewaschen werden. Danach sind die Pflegehinweise zu beachten, die wir bei der Übergabe aushändigen – insbesondere kein Hochdruckstrahl aus kurzer Distanz auf Folienkanten und keine lösemittelhaltigen oder scheuernden Mittel.
(5) Garantien der Folien- und Versiegelungshersteller gelten zusätzlich zu unserer Gewährleistung nach den Bedingungen des jeweiligen Herstellers. Wir geben die Garantieunterlagen bei der Übergabe weiter und unterstützen den Kunden bei der Geltendmachung.
07Hol- und Bringservice, Fahrten mit dem Fahrzeug
(1) Der Kunde ermächtigt uns, sein Fahrzeug für Überführungs-, Probe- und Kontrollfahrten zu bewegen, soweit das für den Auftrag nötig ist.
(2) Beim Hol- und Bringservice stellt der Kunde sicher, dass das Fahrzeug zugelassen, versichert und verkehrssicher ist. Für Schäden auf diesen Fahrten haften wir nach Abschnitt 13.
(3) Einen Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug hat der Kunde nur, wenn es vereinbart ist.
08Preise und Zahlung
(1) Gegenüber Verbrauchern sind alle Preise Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, ab Werk Rodenbach, ohne Verpackung und Versand.
(2) Verbraucher zahlen bei Abholung bzw. Übergabe, sofern nichts anderes vereinbart ist. Rechnungen an Unternehmer sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
(3) Bei Sonderanfertigungen, Musterteilen, Folierungen ganzer Fahrzeuge und größeren Serien können wir eine angemessene Anzahlung verlangen.
(4) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Mängelrechte bleiben davon unberührt.
09Termine und Fristen
(1) Liefer- und Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt haben. Sie setzen voraus, dass der Kunde seine Mitwirkungspflichten rechtzeitig erfüllt, insbesondere Teile, Unterlagen und Freigaben liefert.
(2) Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Lieferengpässe bei Material oder Lacken und ähnliche Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben, verlängern die Fristen angemessen. Wir informieren den Kunden unverzüglich.
10Abholung, Versand und Lagerung
(1) Wir melden dem Kunden die Fertigstellung. Die Teile oder das Fahrzeug sind innerhalb von 14 Tagen, Fahrzeuge innerhalb von sieben Tagen nach dieser Meldung abzuholen. Danach können wir ein angemessenes Lagergeld berechnen; die Lagerung erfolgt dann auf Gefahr des Kunden, soweit wir nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handeln.
(2) Versenden wir auf Wunsch eines Unternehmers, geht die Gefahr mit der Übergabe an das Transportunternehmen auf den Kunden über. Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr erst mit der Übergabe an den Kunden über.
(3) Ersetzte Teile wie alte Ventile oder Sensoren geben wir dem Kunden auf Wunsch mit; andernfalls entsorgen wir sie fachgerecht.
11Abnahme
(1) Der Kunde prüft die Leistung bei Abholung oder Anlieferung. Die Abnahme erfolgt mit der Abholung bzw. Übernahme, sofern der Kunde nicht innerhalb der gesetzlichen Fristen wesentliche Mängel anzeigt.
(2) Unternehmer zeigen offensichtliche Mängel innerhalb von sieben Werktagen nach Erhalt schriftlich an; später entdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung. Gibt der Unternehmer die Teile weiter oder verbaut er sie, ohne einen erkennbaren Mangel anzuzeigen, gilt die Leistung insoweit als genehmigt.
12Gewährleistung
(1) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
(2) Gegenüber Unternehmern beseitigen wir Mängel nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Neuherstellung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Mängelansprüche von Unternehmern verjähren in zwölf Monaten ab Abnahme; dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche nach Abschnitt 13 und nicht bei Arglist.
(3) Kein Mangel sind insbesondere Schäden durch mechanische Einwirkung (z. B. Bordsteinkontakt, Steinschlag, unsachgemäße Reifenmontage), aggressive oder säurehaltige Reiniger, Hochdruckreinigung aus kurzer Distanz, Missachtung der Pflegehinweise, Nachbearbeitung durch Dritte sowie natürliche Abnutzung.
(4) Der Kunde gibt uns Gelegenheit, Mängel selbst zu prüfen und zu beseitigen. Lässt er sie ohne unsere Zustimmung von Dritten beheben, erstatten wir die Kosten nur, soweit das Gesetz es vorsieht.
13Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten – also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf –, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Für die uns übergebenen Teile und Fahrzeuge haften wir während der Bearbeitung, der Überführung und der Lagerung nach diesen Grundsätzen. Wir sind für diese Risiken betrieblich versichert.
14Werkunternehmerpfandrecht
(1) Wegen unserer Forderungen aus dem Auftrag steht uns ein Pfandrecht an den in unseren Besitz gelangten Teilen und Fahrzeugen des Kunden zu (§ 647 BGB). Gegenüber Unternehmern kann es auch wegen Forderungen aus früheren Aufträgen geltend gemacht werden, soweit diese mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen.
(2) Holt der Kunde Teile trotz Fälligkeit und Mahnung nicht ab und zahlt nicht, können wir sie nach den gesetzlichen Vorschriften über den Pfandverkauf verwerten. Wir kündigen die Verwertung vorher mit einer Frist von mindestens einem Monat an.
15Unterlagen, Fotos und Datenschutz
(1) Zeichnungen, Spezifikationen, Muster und sonstige Unterlagen des Kunden behandeln wir vertraulich und verwenden sie nur für den jeweiligen Auftrag.
(2) Fotos fertiger Arbeiten veröffentlichen wir – etwa auf unserer Website oder in sozialen Netzwerken – nur, wenn der Kunde zugestimmt hat. Kennzeichen und personenbezogene Merkmale machen wir unkenntlich. Fotos zur Dokumentation des Zustands bei Übergabe nutzen wir nur intern.
(3) Personenbezogene Daten verarbeiten wir nach unserer Datenschutzerklärung, die auf dieser Website abrufbar ist.
16Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Schließen Verbraucher einen Vertrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (z. B. Telefon oder E-Mail) oder außerhalb unserer Geschäftsräume, steht ihnen das folgende Widerrufsrecht zu. Verträge, die in unseren Geschäftsräumen geschlossen werden, sind nicht widerruflich.
(2) Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
(3) Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Custom Automotive GmbH, Industriestraße 22, 63517 Rodenbach, Telefon 06184 / 99 47 130, E-Mail info@custom-automotive.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unten stehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
(4) Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
(5) Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
(6) Das Widerrufsrecht erlischt, wenn wir die Leistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verlieren.
(7) Muster-Widerrufsformular – wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück: An Custom Automotive GmbH, Industriestraße 22, 63517 Rodenbach, Telefon 06184 / 99 47 130, E-Mail info@custom-automotive.de. Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*): … / Bestellt am (*) … / Name des/der Verbraucher(s) … / Anschrift des/der Verbraucher(s) … / Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) … / Datum … (*) Unzutreffendes streichen.
17Schlussbestimmungen
(1) Rechte und Pflichten aus dem Auftrag kann der Kunde nur mit unserer Zustimmung in Textform auf Dritte übertragen. Das gilt nicht für Geldforderungen.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates entzogen werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(3) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Hanau.
(4) Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(5) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
